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   ArbG Hamburg, 13.10.2006 - 27 Ca 53/06   

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ArbG Hamburg, 13.10.2006 - 27 Ca 53/06 (https://dejure.org/2006,19033)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 13.10.2006 - 27 Ca 53/06 (https://dejure.org/2006,19033)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 13. Oktober 2006 - 27 Ca 53/06 (https://dejure.org/2006,19033)
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  • BAG, 05.12.1979 - 4 AZN 41/79

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Rechtsbegriffs - Falsche Anwendung -

    Auszug aus ArbG Hamburg, 13.10.2006 - 27 Ca 53/06
    Eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache ist nur dann zu bejahen, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von einer klärungsfähigen und klärungsbedürftigen Rechtsfrage abhängt und diese Klärung entweder von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder wegen ihrer tatsächlichen Auswirkungen die Interessen der Allgemeinheit oder eines größeren Teils der Allgemeinheit eng berührt (BAG, Beschl. v. 05. Dezember 1979 - 4 AZN 41/79 -).
  • BAG, 23.11.2004 - 9 AZR 644/03

    Teilzeitanspruch - Verteilung der Arbeitszeit

    Auszug aus ArbG Hamburg, 13.10.2006 - 27 Ca 53/06
    Das Bestimmtheitserfordernis gebietet jedoch nicht, dass der Arbeitnehmer den Zeitpunkt benennt, zu dem die erstrebte Vertragsänderung wirksam wird (BAG Urteil v. 23. November 2004 - 9 AZR 644/03 - AP TzBfG § 8 Nr. 9 = EzA TzBfG § 8 Nr. 12) .
  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 904/98

    Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung und

    Auszug aus ArbG Hamburg, 13.10.2006 - 27 Ca 53/06
    Da eine Willenserklärung nach § 894 ZPO mit Rechtskraft der Entscheidung als abgegeben gilt, wird die Zustimmungserklärung des Arbeitgebers zu dem Zeitpunkt fingiert, zu dem ein rechtskräftiges Urteil vorliegt (vgl. BAG Urteil v. 28. Juni 2000 - 7 AZR 904/98 - BAGE 95, 171) .
  • BAG, 09.11.1999 - 9 AZR 917/98

    Vereinbarung über die Entgeltfortzahlung während einer Bildungsveranstaltung

    Auszug aus ArbG Hamburg, 13.10.2006 - 27 Ca 53/06
    Zwischen dem Zugang des Antrags bei Arbeitgeber und dem gewünschten Beginn müssen mithin volle drei Monate liegen (vgl. BAG Urteil v. 9. November 1999 - 9 AZR 917/98 - AP Bildungsurlaub NRW § 5 Nr. 4 = EzA AWbG NW § 5 Nr. 1).
  • BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 164/02

    Anspruch auf Teilzeitarbeit

    Auszug aus ArbG Hamburg, 13.10.2006 - 27 Ca 53/06
    Die Gründe müssen jedoch hinreichend gewichtig sein (BAG Urteil v. 18. Februar 2003 - 9 AZR 164/02 - NJW 2004, 386) Der Arbeitgeber kann daher die Ablehnung nicht allein mit einer abweichenden unternehmerischen Vorstellung von der "richtigen" Arbeitszeitverteilung begründen.
  • BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 356/02

    Anspruch auf Teilzeitarbeit

    Auszug aus ArbG Hamburg, 13.10.2006 - 27 Ca 53/06
    Der Gesetzgeber hat mit dieser Bestimmung eine Verhandlungsobliegenheit für den Arbeitgeber begründet (BAG, Urteil v. 18. Februar 2003 - 9 AZR 356/02 - BB 2003, S. 1844; a.A. Mengel BB 2002, 1545).
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